ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Luxamed GmbH + Co. KG
Blaubeuren
Stand: 04.02.2013
I. Geltungsbereich, anwendbares Recht
1. Für sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen der Firma Luxamed GmbH + Co. KG (im folgenden »Luxamed«) und ihren Geschäftspartnern gelten die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, ergänzend deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Individuelle Vereinbarungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in jedem Falle vor. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn diese werden ausdrücklich in schriftlicher Form von Luxamed bestätigt.
II. Angebote
1. Alle Angebote von Luxamed sind freibleibend. Die Auftragserteilung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Jeder Auftrag des Kunden bleibt so lange unverbindlich, bis dieser von Luxamed schriftlich bestätigt wurde.
2. Im Interesse einer technischen und medizinischen Weiterentwicklung behält sich Luxamed das Recht vor, auch nach Auftragsannahme Konstruktion und Ausführung abzuändern, soweit dadurch die Interessen des Käufers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
3. Es liegt im alleinigen ermessen von Luxamed, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.
III. Preise, Lieferungen
1. Für Lieferungen und Leistungen, die mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen, gelten die am Liefertage gültige Listenpreise als vereinbart. Alle angebotenen bzw. vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte keine ausdrückliche Preisabsprache erfolgen, gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
2. Sämtliche Preisstellungen gelten in der ausgewiesenen Währung ab Werk (EXW Incoterms 2010); die Kosten für die Verpackung, Fracht, Zoll und Versicherung trägt der Käufer.
3. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Empfängers. Ab einem Netto-Warenwert über 500,00 € im Inland erfolgt die Lieferung frei Haus, frei Verpackung.
4. Mit der Annahme des Angebots erklärt der Käufer sein Einverständnis hiermit sowohl für die vorliegende als auch für alle späteren Geschäftsbeziehungen zu Luxamed.
IV. Lieferfrist, Teillieferungen
1. Die Angabe einer Lieferfrist ist grundsätzlich unverbindlich. Bei Überschreitung eines als verbindlich vereinbarten Liefertermins kann sich der Käufer auf die in §§ 281, 323, 326 BGB geregelten Verzugsfolgen erst berufen, wenn er Luxamed zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat.
2. Luxamed ist vorbehaltlich ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarungen zu Teillieferungen berechtigt.
3. Verzögerungen in der finanziellen Abwicklung oder bei anderen Mitwirkungspflichten durch den Kunden berechtigen Luxamed zu einer angemessenen Verlängerung seiner Liefertermine. Dieses gilt ebenso, wenn Luxamed behördliche Genehmigungen und Dokumente nicht rechtzeitig erhält.
4. Verzögerungen der Lieferfristen durch höhere Gewalt, welche vereinbart wurden, begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rücktritt.
V. Abnahme, Beanstandungen, Rücklieferungen
1. Verweigert der Käufer die Abnahme, kann Luxamed anstelle der Erfüllung des Vertrages Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns verlangen. Der Schaden ist mit 15 % der Auftragssumme anzusetzen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt ebenfalls vorbehalten.
2. Die gelieferte Ware ist nach der Ankunft am Bestimmungsort unverzüglich zu prüfen und, wenn ein Mangel vorliegt, Luxamed spätestens innerhalb einer Woche nach der Ablieferung Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Für nicht offensichtliche Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche und Gewährleistungsrechte die Lieferung mangelfreier Ware bei Rückgabe der gelieferten Ware. Der Anspruch auf Schadenersatz wegen zugesicherter Eigenschaften wird dadurch nicht berührt. Beanstandungen müssen immer schriftlich mitgeteilt werde.
3. Wurde mit dem Käufer über die vertraglichen und gesetzlichen Gewährleistungsregelungen hinaus eine Rückgabe von Zubehör oder Geräten vereinbart, sind vom Käufer 15 % des Netto-Warenwerts bei der Rückgabe zu bezahlen.
VI. Gewährleistung und Produkthaftung (Export)
1. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre
2. Falls die Instandsetzung nach Ansicht von Luxamed in ihren Fabrikationsstätten durchgeführt werden muss, hat der Käufer die Ware nach Weisung von Luxamed an diese einzusenden.
3. Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
4. Reparaturen und sonstige Veränderungen, die der Käufer ohne ausdrückliche Zustimmung seitens Luxamed selbst oder durch Dritte vornehmen lässt, schließen eine Gewährleistungspflicht von Luxamed aus, es sei denn Luxamed ist ihrer Nacherfüllungspflicht nicht nachgekommen oder hat diese zu Unrecht verweigert. Die Kosten derartiger Reparaturen werden nicht ersetzt.
5. Für Schäden, die durch abnorme Betriebsumstände, Überlastung oder unsachgemäße Behandlung verursacht werden, übernimmt Luxamed keine Gewährleistung.
6. Die Produkte von Luxamed entsprechen deutschen Bau- und Sicherheitsvorschriften; für eine Übereinstimmung mit ausländischen Vorschriften wird vorbehaltlich einer für jeden Einzelfall schriftlich und ausdrücklich zu treffenden Vereinbarung keine Gewährleistung übernommen. Auch der Weitertransport erfolgt daher stets auf Gefahr des Käufers.
7. Etwaige Rückgriffsansprüche des Käufers gegen Luxamed aus gesamtschuldnerischer Haftung, Bereicherung oder dem Gesichtspunkt der Produkthaftung bestimmen sich unter Ausschluss der Anwendung des ausländischen Rechts nach Haftungsgrund, -umfang und –höhe ausschließlich nach deutschem, materiellem Recht. In diesem Rahmen beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden, soweit nicht wegen Vorsatzes oder groben Verschuldens eine darüber hinausgehende Haftung nach deutschem Recht unabdingbar ist.
8. Wird Luxamed von dritter Seite für Schäden in Anspruch genommen, deren Verursachung in die Sphäre des Käufers fällt, ist Luxamed berechtigt, bei dem Käufer Rückgriff zu nehmen und auch die Erstattung etwaiger Kosten der Rechtsverteidigung zu verlangen.
VII. Haftung
1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger durch Luxamed, ihrem gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Bei typisch, vorhersehbare unmittelbare Durchschnittsfolgeschäden haftet Luxamed darüber hinaus aus zwingend rechtlichen Gründen auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Luxamed, ihren gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht worden sind.
2. Sofern dies in der jeweilige Leistungsbegrenzung zulässig ist, wird die Haftungssumme auf die von Luxamed abgeschlossene Versicherung(en) begrenzt.
3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Insoweit haftet Luxamed insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögens- und Folgeschäden des Kunden. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind beschränkt auf den Betrag des Interesses, welches dieser an der Erfüllung des Vertrags hat.
VIII. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten. Für Vorauskasse sowie Bankeinzug gewähren wir 3% Skonto.
2. Reparatur und Serviceleistungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zu zahlen.
3. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe in Anrechnung gebracht. Die sofortige Fälligkeit sämtlicher Forderungen tritt ein, wenn infolge Zahlungsverzugs wegen eines (Teil)betrages das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden muss. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Die Annahme von Wechsel erfolgt aufgrund besonderer Vereinbarungen und zahlungshalber. Wechselzahlungen gelten nicht als Barzahlungen und berechtigen nicht zum Abzug von Skonto.
4. Soweit nicht anders vereinbart, erhalten Kunden die Ware Ihres ersten Auftrages gegen Zahlung per Vorauskasse.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Luxamed behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen einschließlich der Kosten etwaiger Zubehör- und Ersatzteile sowie anfallender Reparaturen und Ersatzlieferungen.
Insbesondere wird schon jetzt vereinbart, dass etwaige Ersatzlieferungen von Gegenständen oder Teilen der ursprünglichen Lieferung ebenfalls nur auf der Grundlage der vorstehenden und folgenden Vereinbarungen erfolgen.
2. Luxamed behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand über Ziffer 1 hinaus bis zum Ausgleich aller älteren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, z. B. bei Zahlungsverzug, ist Luxamed zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt, ohne dass damit ein Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht Regelungen des Verbraucherkredits Anwendung finden, erklärt ist.
4. A.) Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten, zu vermischen oder zu verbinden und weiter zu veräußern. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Käufer nicht gestattet, solange der Eigentumsvorbehalt besteht. Die Weiterveräußerung darf, sofern der Dritte nicht sofort bar bezahlt, nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen.
Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Käufers. Der Käufer tritt Luxamed bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, gleich ob der Liefergegenstand ohne oder nach Vereinbarung weiterverkauft wird. Die hiermit erklärte Abtretung erfolgt in Höhe des in Rechnung gestellten Wertes des Liefergegenstandes einschließlich sämtlicher Nebenforderungen, wie auch etwa auf die Sache berechtigterweise erfolgter Reparaturleistungen.
B.) Luxamed kann verlangen, dass der Käufer unverzüglich nach Verkauf ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und entsprechende Unterlagen aushändigt, und zwar schon vor Fälligkeit der Forderung von Luxamed. Nach Fälligkeit der Forderung ist Luxamed berechtigt, dem Drittschuldner von der Abtretung Mitteilung zu machen und den Drittschuldner aufzufordern, Zahlung an Luxamed zu leisten. Im Übrigen ist der Käufer inkassoberechtigt.
C.) Der Käufer ist in jedem Falle verpflichtet, die vom Drittschuldner erhaltenen Gelder in Höhe des abgetretenen Anteils sofort an Luxamed abzuführen. Durch Verarbeitung, Verbindung bzw. Vermischung des Liefergegenstandes durch den Käufer erwirbt Luxamed das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des in Rechnung gestellten Wertes des Liefergegenstandes einschließlich sämtlicher berechneter und berechtigter Nebenforderungen.
D.) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung des Liefergegenstandes durch den Käufer erwirbt Luxamed das Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis, in dem der in Rechnung gestellte Wert des Liefergegenstandes zum listenmäßigen Verkaufspreis der neuen Sache steht.
5. Luxamed ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Käufers und ohne besondere vorherige Mitteilung gegen Diebstahl, Maschinen-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Käufer eine derartige Versicherung abgeschlossen hat und diese nachweist.
6. Wenn Luxamed von ihrem Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht und die Herausgabe des gelieferten Gegenstandes verlangt, so ist jedes Zurückbehaltungsrecht des Käufers ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht und das Zurückbehaltungsrecht des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von Luxamed um mehr als 10 v.H. des realisierbaren Werts der Sicherheiten, so gibt Luxamed auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl frei.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist Blaubeuren.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Geschäften, für die diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, ist der Geschäftssitz von Luxamed (Blaubeuren). Luxamed ist jedoch auch berechtigt, den Käufer an dessen Geschäftssitz zu verklagen.
XI. Schlussbestimmung
1. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
2. Sollte Textform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird diese auch durch Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) oder e-Mail gewährt.
3. Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen bzw. Klauseln dieses Vertrages hat auf die Wirksamkeit des gesamten Vertrages in seinen übrigen Teilen keinen Einfluss.
4. Wir speichern Daten im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO).
5. Lücken im Vertrag sind durch das dispositive Recht unter Berücksichtigung des von den Parteien erklärten Willens zu schließen.